Ernährungstherapie Ernährungstherapie nach §43 SGB V kann von Ihrem Hausarzt mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung verordnet werden. Notwendigkeitsbescheinigung Qualifizierte Ernährungstherapie nach §43 SGB Vwird von den Krankenkassen bezuschusst. Fettstoffwechsel-störung erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte Übergewicht & Adipositas BMI >25 kg/m² Lebensmittel- unverträglichkeiten FructoseintoleranzLactoseintoleranzHistaminintoleranzZöliakieAllergien Magen-Darm-Erkrankungen Reizdarm Obstipation Diarrhoe Divertikel/ Divertikulose Kurzdarm Stoma Morbus Crohn Colitis Ulcerosa Gicht erhöhte Harnsäurewerte Diabetes mellitus Typ 2/Schwangerschafts Diabetes erhöhte Blutzuckerwerte Osteoporose Rheumatische Erkrankungen Mach jetzt einen Termin