Ärzte dürfen Präventionsmaßnahmen nach §20 SGB V "verordnen", indem Sie eine schriftliche Empfehlung für beispielsweise Sportkurse oder Ernährungsberatung ausstellen.
Qualifizierte Gesundheitsförderung und Prävention nach §20 SGB V wird von den Krankenkassen bezuschusst.