Ernährungstherapie
Ernährungstherapie nach §43 SGB V kann von Ihrem Hausarzt mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung verordnet werden.
Qualifizierte Ernährungstherapie nach §43 SGB V
wird von den Krankenkassen bezuschusst.
Fettstoffwechsel-störung
erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte
Übergewicht & Adipositas
BMI >25 kg/m²
Lebensmittel- unverträglichkeiten
Fructoseintoleranz
Lactoseintoleranz
Histaminintoleranz
Zöliakie
Allergien
Magen-Darm-Erkrankungen
Reizdarm
Obstipation
Diarrhoe
Divertikel/ Divertikulose
Kurzdarm
Stoma
Morbus Crohn
Colitis Ulcerosa
Gicht
erhöhte Harnsäurewerte
Diabetes mellitus Typ 2/
Schwangerschafts Diabetes
erhöhte Blutzuckerwerte