Ernährungstherapie

Ernährungstherapie nach §43 SGB V kann von Ihrem Hausarzt mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung verordnet werden.

 

Qualifizierte Ernährungstherapie nach §43 SGB V

wird  von den Krankenkassen bezuschusst. 

Fettstoffwechsel-störung

erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte

Übergewicht & Adipositas

BMI >25 kg/m²

Lebensmittel- unverträglichkeiten

Fructoseintoleranz

Lactoseintoleranz

Histaminintoleranz

Zöliakie

Allergien

Magen-Darm-Erkrankungen

Reizdarm

Obstipation

Diarrhoe

Divertikel/ Divertikulose

Kurzdarm

Stoma

Morbus Crohn

Colitis Ulcerosa

Gicht

erhöhte Harnsäurewerte

Diabetes mellitus Typ 2/
Schwangerschafts Diabetes

erhöhte Blutzuckerwerte

Osteoporose

Rheumatische Erkrankungen