Praxis Paderborn
im Therapiezentrum Alte Brauerei

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Wenn Sie eine ernährungsbedingte Krankheit haben, lassen Sie sich eine ärztl. Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie von Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin ausstellen.
Eine Ernährungsberatung ist als Selbstzahler ebenfalls möglich.
Qualifizierte Ernährungstherapie nach §43 SGB V wird von den Krankenkassen bezuschusst.
Schicken Sie mir eine Kopie per Mail (info@gesund-isst-einfach.de) oder WhatsApp (0178/6115884) zu.
Dann kann ich einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse erstellen und wir einen Termin ausmachen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten.
Qualifizierte Ernährungstherapie nach §43 SGB V wird von den Krankenkassen bezuschusst. Benötigt wird dafür ein Rezept Ihres Hausarztes/ Ihrer Hausärztin.
Wie viel genau, ist bei jeder Krankenkasse etwas unterschiedlich (in der Regel sind es mind. 50%).
Gerne erstelle ich einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. Schicken Sie mir einfach eine Kopie Ihres Rezeptes zu.