Praxis Bünde Ennigloh

im GesundheitsCentrum Bünde

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Du hast noch Fragen?

Wenn Sie eine ernährungsbedingte Krankheit haben, lassen Sie sich eine ärztl. Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie von Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin ausstellen.

Eine Ernährungsberatung ist als Selbstzahler ebenfalls möglich.

Qualifizierte Ernährungstherapie nach §43 SGB V wird von den Krankenkassen bezuschusst.

Schicken Sie mir eine Kopie per Mail (info@gesund-isst-einfach.de) oder WhatsApp (0178/6115884) zu.

Dann kann ich einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse erstellen und wir einen Termin ausmachen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten.

Qualifizierte Ernährungstherapie nach §43 SGB V wird von den Krankenkassen bezuschusst. Benötigt wird dafür ein Rezept Ihres Hausarztes/ Ihrer Hausärztin.

Wie viel genau, ist bei jeder Krankenkasse etwas unterschiedlich (in der Regel sind es mind. 50%).

Gerne erstelle ich einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. Schicken Sie mir einfach eine Kopie Ihres Rezeptes zu.

An: info@gesund-isst-einfach.de